Ab dem 1. Januar 2025 werden die neuen Regeln für die Gruppenzertifizierung im Rahmen der EU-Öko-Verordnung auch für Kleinerzeuger weltweit gelten. Diese Anpassung wird erhebliche Auswirkungen auf kleine Biobauern und ihren Markt haben.
Bislang gab es keine Höchstgrenze für die Gruppengröße, so dass Bio-Gruppen theoretisch eine unbegrenzte Anzahl von Mitgliedern haben konnten. Mit den neuen Verordnungen wird sich dies ändern, da zum ersten Mal eine Obergrenze von 2.000 Mitgliedern eingeführt wird.
Der ursprüngliche Vorschlag sah eine Höchstzahl von 500 Mitgliedern vor. Diese Zahl wurde später auf 2.000 erhöht. Diese Erhöhung hilft vor allem Kleinbauern in Entwicklungsländern, die oft in großen Gruppen zusammenarbeiten, um die Kosten für interne Kontrollen und Zertifizierung zu teilen.
Innerhalb einer zertifizierten Gruppe darf die individuelle Betriebsgröße der Landwirte 5 Hektar nicht überschreiten, oder der Landwirt muss eine weitere finanzielle Bedingung erfüllen: Sein Bio-Umsatz muss weniger als 25.000 € pro Jahr betragen, oder die Zertifizierungskosten müssen 2 % des Jahresumsatzes übersteigen.
Viele Kleinbauern, vor allem in Entwicklungsländern, verfügen im Durchschnitt über 1 bis 2 Hektar Land, so dass sie die Vorteile der Gruppenzertifizierung in Anspruch nehmen können.
Die 5-Hektar-Grenze kann jedoch für einige unserer Erzeuger eine Herausforderung darstellen. Obwohl viele unserer Erzeuger kleinere Parzellen haben, gibt es einige Erzeuger, die die 5-Hektar-Grenze überschreiten.
Dies gilt auch für eine Reihe von Erzeugern, die in Genossenschaften arbeiten. Diese Änderung der Vorschriften könnte also eine größere Gruppe betreffen als ursprünglich angenommen.
Die Mitglieder einer Gruppe sollten geografisch nahe beieinander liegen und über homogene Produktionsmethoden verfügen. Dies stellt sicher, dass interne Kontrollen innerhalb der Gruppe durchführbar bleiben und trägt dazu bei, die Einhaltung der EU-Normen zu gewährleisten, ohne die Kosten unnötig zu erhöhen.
Das IKS bildet eine wesentliche Grundlage für die Zertifizierung von Gruppen. Jedes Gruppenmitglied muss sich jährlich einer internen Inspektion unterziehen, und alle Inspektionen werden in einem Dokumentationssystem erfasst.
Externe Inspektionen sind weiterhin obligatorisch und müssen mindestens 5 % der Gruppenmitglieder pro Jahr abdecken, um die Zuverlässigkeit des Systems zu gewährleisten.
Die Einführung einer maximalen Gruppengröße und strengerer Anforderungen bedeutet, dass einige Erzeuger innerhalb großer Gruppen nicht mehr zertifiziert bleiben können.
Dies könnte zu höheren Kosten für Erzeuger führen, die außerhalb dieser Grenzen liegen und einzeln zertifiziert werden müssen, was für viele eine finanzielle Herausforderung darstellen könnte. Die Gruppenzertifizierung war genau dazu gedacht, diese Belastungen zu verringern, und ihr Verlust könnte den Zugang zum Öko-Markt für einige der kleineren Landwirte einschränken.
Die neuen Regeln bringen sowohl Vorteile als auch Herausforderungen für den Biosektor mit sich. Dank der Lobbyarbeit der IFOAM wurde die Gruppengrenze auf 2.000 Mitglieder angehoben, so dass viele Kleinerzeuger weiterhin zertifiziert bleiben können, ohne sich in kleinere Gruppen aufzuteilen und zusätzliche Kosten zu verursachen.
Für Landwirte mit größeren Anbauflächen oder für Gruppen, die die Grenze von 2000 Mitgliedern überschreiten, besteht jedoch die Gefahr höherer Kosten durch eine individuelle Zertifizierung. Dies könnte ihre Position im Biosektor unter Druck setzen.